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Streitschlichtungs-Link im Impressum – Pflicht oder Kür?

Betreiber:innen von Websites und insbesondere Online-Shops sind gesetzlich verpflichtet, auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU hinzuweisen – sofern sie Verträge mit Verbraucher:innen über das Internet abschließen.

Dieser Hinweis gehört ins Impressum und muss:

  • leicht auffindbar sein,

  • als Link anklickbar sein,

  • und eine funktionierende URL enthalten.

Formulierungsempfehlung
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.“

Wichtig:
Der Link muss regelmäßig geprüft werden – ist er veraltet, defekt oder fehlt ganz, drohen Abmahnungen.

Weitere rechtliche To-dos auf Websites & in Onlineshops für 2025

Auch wenn 2025 bislang keine grundlegenden neuen Vorschriften mit sich bringt, sollten bestehende Anforderungen stets aktuell gehalten werden. Ein schneller Check lohnt sich – hier die wichtigsten Punkte:

Datenschutzerklärung

Sind alle Tracking-Tools und Plugins aufgeführt? Wurden neue Dienste wie z. B. KI-Integrationen hinzugefügt?

Cookie-Banner & Consent Management

Entspricht das Banner den aktuellen Standards (z. B. echte Auswahlmöglichkeit)? Ist die Einwilligung dokumentiert?

AGB & Widerrufsbelehrung

Stimmen Texte mit den tatsächlichen Prozessen überein (z. B. Versand, Rückgabe)? Wurden neue Zahlungsmethoden ergänzt?

Barrierefreiheit

Sind Kontraste, Navigation und Alternativtexte barrierearm umgesetzt? Bieten Sie digitale Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen?

Sie möchten den Streitschlichtungs-Link oder andere Pflichtinhalte korrekt auf Ihrer Website integrieren?

Wir unterstützen Sie gerne beim technischen Einbau, der Aktualisierung von Impressum, Datenschutz & Co. – schnell, zuverlässig und rechtssicher umgesetzt.