Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, auch BFSG genannt, bereits seit dem 24.03.2021 beschlossen wurde, nehmen viele Unternehmen das Thema Barrierefreiheit immer noch nicht ernst genug. Dadurch können viele Menschen und potenzielle Kunden ausgeschlossen werden. Zudem drohen gesetzliche Konsequenzen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft. Ab diesem Datum gibt der Gesetzgeber allen betroffenen Webseiten, Produkten und Dienstleistungen vor, barrierefrei zu sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verfolgt das Ziel, die Zugänglichkeit von Produkten, Dienstleistungen und digitalen Inhalten für alle Menschen zu verbessern. Es zielt darauf ab, Barrieren abzubauen, um die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern. Das Gesetz legt Standards fest, die Unternehmen und Institutionen einhalten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Angebote für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Dabei geht es nicht nur um physische Zugänglichkeit, sondern auch um digitale Barrierefreiheit, die eine zunehmend wichtige Rolle in unserer digitalisierten Gesellschaft spielt.
Barrieren in der physischen Umwelt, im digitalen Bereich sowie in der Kommunikation abzubauen
Öffentliche als auch private Websites und digitale Dienstleistungen, um digitale Barrierefreiheit sicherzustellen
Gestaltung von Webseiten via Einhaltung von Richtlinien wie der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Alle Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dazu gehören Websites, Apps und elektronische Dokumente.
Das Gesetz betrifft auch private Unternehmen, die öffentlich zugängliche digitale Dienste anbieten. Dazu zählen beispielsweise Online-Shops, Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter und viele mehr. Dies gilt nicht für Kleinunternehmen.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine und andere Organisationen, die öffentliche digitale Dienste anbieten, müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind.
Personen und Unternehmen, die Websites, Apps und andere digitale Inhalte entwickeln oder gestalten, sind ebenfalls von den Anforderungen des Gesetzes betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Standards für Barrierefreiheit entsprechen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht bestimmte Ausnahmen vor, wobei die wichtigste Regelung Unternehmen betrifft, die als Kleinunternehmen gelten. Diese sind definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 2 Millionen Euro. Diese Kleinunternehmen sind somit nicht vom BFSG betroffen.
Trotz dieser Ausnahmen empfehlen wir dringend, Websites und Dienstleistungen so barrierefrei oder barrierearm wie möglich zu gestalten. Dies ist nicht nur aus ethischer Sicht wichtig, sondern macht auch wirtschaftlich Sinn. Eine barrierefreie Website bietet eine bessere Nutzererfahrung, was wiederum die Konversionsrate erhöhen kann.
Für Unternehmen, die sich nun fragen, „Was ist Barrierefreiheit?“ und ob ihre Website barrierefrei ist, ist dies ein wichtiger Schritt. Eine Untersuchung von WebAIM aus dem Jahr 2020 ergab, dass lediglich 2% aller Websites barrierefrei sind – darunter auch große Namen wie Google, Facebook und Apple.
Für viele Unternehmen spielt Barrierefreiheit leider nur eine untergeordnete Rolle. Doch wir können helfen. Wir bieten die Umsetzung von barrierefreien Websites und Apps an, damit Ihre digitalen Angebote den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen können.
Quelle: WebAIM
Im BFSG-Gesetzestext fehlen klare Definitionen zur Barrierefreiheit. Stattdessen wird auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen, die wiederum die AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verwendet. Diese Richtlinien bieten eine umfassende Definition von Barrierefreiheit für Websites und legen fest, was dazu gehört.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit lassen sich im Allgemeinen in vier Prinzipien zusammenfassen:
Inhalte sollten leicht lesbar und verständlich sein. Dies betrifft unter anderem die Schriftgröße und den Kontrast von Text und Hintergrund. Auch die Einhaltung von Webkonventionen, wie unterstrichenen Links, ist wichtig. Die Website sollte außerdem hilfreiches Feedback bei Fehlern geben und bei der Fehlerkorrektur unterstützen.
Die Website sollte Hilfsmittel wie Screenreader unterstützen und auch zukünftig mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.
Die Website sollte problemlos nur mit der Tastatur navigierbar sein. Außerdem sollte genügend Zeit für die Wahrnehmung von Inhalten eingeräumt werden. Eingabefelder wie Formulare müssen klar gekennzeichnet sein und Inhalte sollten so gestaltet sein, dass das Risiko eines epileptischen Anfalls minimiert wird.
Hier geht es darum, dass Informationen klar strukturiert sind und leicht sowohl visuell als auch in gesprochener Sprache wahrgenommen werden können. Dazu gehören auch Textalternativen für Bilder und eine einfache Layoutgestaltung.
Erhöhte Konversionsrate:
Barrierefreiheit führt zu einer höheren Konversionsrate, da mehr Nutzer die Website nutzen können.
Erweiterung der Zielgruppe:
Eine barrierefreie Website spricht eine größere Zielgruppe an und erreicht somit mehr potenzielle Kunden.
Bessere Bewertung durch Suchmaschinen:
Google bewertet barrierefreie Websites positiver und platziert sie höher in den Suchergebnissen.
Vermeidung von Bußgeldern:
Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards kann Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten vermeiden.
Verminderung des Risikos von Abmahnungen:
Die Wahrscheinlichkeit, eine Abmahnung zu erhalten, wird deutlich reduziert, wenn die Website barrierefrei ist.
Moralischer Aspekt:
Eine barrierefreie Website vermeidet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und trägt zu einer inklusiven Gesellschaft bei.
Positive Differenzierung:
Durch Barrierefreiheit hebt sich die Website positiv von der Masse ab, da die überwiegende Mehrheit der Seiten nicht barrierefrei ist.